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BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.06.1996 - 4 StR 11/96
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 354
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).Dies kann jedoch dahinstehen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 61 ff.).
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 - (BGHSt 40, 360 ff. = NStZ 1995, 122 ff.) hat der Tatrichter die Entscheidung über die Frage, ob die besondere Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen ist, aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen. - BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Das hierauf - zulässig (BGHSt 39, 208, 209) [BGH 22.04.1993 - 4 StR 153/93] - beschränkte Rechtsmittel hat keinen Erfolg. - BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95
Strafaussetzung - Besondere Schwere der Schuld
Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …
Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH, Urteil vom 27.Juni 1996 - 4 StR 11/96 m.w.N.).