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   BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96   

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https://dejure.org/1996,4257
BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96 (https://dejure.org/1996,4257)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1996 - 4 StR 11/96 (https://dejure.org/1996,4257)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 4 StR 11/96 (https://dejure.org/1996,4257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).

    Dies kann jedoch dahinstehen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 61 ff.).

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 - (BGHSt 40, 360 ff. = NStZ 1995, 122 ff.) hat der Tatrichter die Entscheidung über die Frage, ob die besondere Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu bejahen ist, aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
    Das hierauf - zulässig (BGHSt 39, 208, 209) [BGH 22.04.1993 - 4 StR 153/93] - beschränkte Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
  • BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95

    Strafaussetzung - Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH, Urteil vom 27.Juni 1996 - 4 StR 11/96 m.w.N.).
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